Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Die Immobilie vermieten



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie weitere bekomme mehr Informationen Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

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